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Hinweise zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz
Allgemeine Hinweise und Informationen:
Integrierter
Pflanzenschutz 2022 - Pflanzenschutz und Sortenratgeber Ackerbau & Grünland (LTZ Augustenberg)
Universaldüsentabelle zur Ermittlung von Düsentyp,Düsengröße,
Druck und Abdriftminderungsklasse (LTZ Augustenberg)
Pilzkrankheiten
in Getreide (Schadbilder)
Neue Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz
- Ausweis jetzt beantragen -
Seit dem 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft
getreten.
Daraus ergeben sich einige Neuerungen
- Jeder Sachkundige soll bis 26.05.2015 unter www.pflanzenschutz-skn.de einmalig
einen Sachkundenachweis beantragen.
- Ab 26.11.2015 verfällt die Gültigkeit der der alten
Sachkunde und Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch gegen Vorlage des neuen Ausweises im Scheckkartenformat ausgegeben
werden.
- Sogenannte „Altsachkundige“ die Ihre Sachkunde bis
14.02.2012 erworben haben, oder sich in Ausbildung befanden sind berechtigt PSM anzuwenden, abzugeben und über
Sie zu beraten. Neusachkundige dürfen anwenden und beraten, für Tätigkeiten, die darüber hinaus gehen
sind die Lehrinhalte konkret nachzuweisen. Altsachkundige die Ihren Ausweis nach dem 26.05.2015 beantragen bekommen die Sachkunde nach
neuem Recht (nur Anwendung+ Beratung)
- Fort - und Weiterbildungspflicht für Sachkundige. Jeder
Sachkundige ist verpflichtet in einem Zeitraum von 3 Jahren, mindestens 4 Stunden Fortbildung nachzuweisen. Für Altsachkundige hat der
Zeitraum am 01.01.2013 begonnen. Für Neusachkundige beginnt die Frist mit dem Erwerb der Sachkunde.
- Fortbildungsveranstaltungen finden regelmäßig statt,
sind bundesweit gültig und werden von verschiedenen Institutionen unter anderem den Landwirtschaftsämtern angeboten
- Spritzen - TÜV ist nur noch alle 6 Kalenderhalbjahre
notwendig ( 3 Jahre)
- Ist die notwendige Zuverlässigkeit für
Pflanzenschutzarbeiten nicht vorhanden, oder werden wiederholt Verstöße festgestellt. So soll die Sachkunde entzogen
werden.
Wichtige Hinweise:
Wegränder sind „Nichtkulturland“ und dürfen durch Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
nicht beeinträchtigt werden. Systematisch abgespritzte Wegränder stellen eine Ordnungwidrigkeit nach Pflanzenschutzrecht dar und
sind Cross Compliance relevant.
Achten Sie ebenso auf die entsprechenden Abstände zu Oberflächengewässern und Saumbiotopen,
der Abstand kann je nach Düsentechnik und Bewirtschaftungsweise variieren. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung der Mittel
!
Hat Ihr Pflanzenschutzgerät TÜV ?
Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen ! Es gibt keine Formvorschrift, jedoch muss Ihre
Dokumentation mindestens die folgenden Angaben enthalten und für Dritte nachvollziehbar sein
Name des Anwenders
Anwendungsdatum
Aufwandmenge
Angewendetes Pflanzenschutzmittel
Bezeichnung der Schläge
Anwendungsfläche
Kultur